Überblick

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschieht? Ohne anderweitige Regelungen tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Zu hohe Steuerzahlungen oder Streitigkeiten unter den Erben sind oftmals die Folge. Um dieses zu vermeiden, können Sie Ihr Vermögen durch Testament (Erbschaft) oder vorweggenommene Erbfolge (Schenkung) übertragen. Ich helfe Ihnen gerne, eine Lösung zu finden, die Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht und sowohl Ihre persönliche Zielrichtung als auch das familiäre und/oder unternehmerische Umfeld einbezieht.

Sprechen Sie mich gerne an.

Nachfolgeplanung

  • Ermittlung von voraussichtlichen Steuerbelastungen im Erbfall
  • Ausgestaltung von Erbverträgen und Testamenten, sowie von Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen, in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt
  • Übertragung zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
  • Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen

Testamentsvollstreckung

Dass der letzte Wille, der testamentarisch bekundet wurde, auch tatsächlich durchgeführt wird, ist der Wunsch eines jeden Erblassers. Vor allen Dingen bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern ist die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses oftmals schwierig, wenn Uneinigkeit besteht oder es niemanden gibt, der sich um den Nachlass kümmern kann, weil keine näheren Verwandten vorhanden sind oder diese viel zu weit weg wohnen. Eine sinnvolle Lösung ist in solchen Fällen die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Durch die Teilnahme an einem Fachlehrgang und durch den Besuch regelmäßiger Fortbildungen habe ich fundierte Kenntnisse zur Durchführung von Testamentsvollstreckungen erworben. Ich berate Sie gerne umfassend über die Leistungen im Rahmen der Testamentsvollstreckung.